Barrierefreies Grundgesetz

Habe bei der Lektüre folgender Aussage des Ministers für Liebe des Inneren eine Unzahl von Gedankenverbrechen begangen:

Klar ist aber: Für den Schutz des Grundgesetzes ist nicht allein das Verfassungsgericht zuständig, sondern alle Verfassungsorgane. Die Entscheidungen des Gerichts respektieren wir natürlich. Sie sind aber kein Hindernis, über künftige Grundgesetzänderungen nachzudenken.

Kein Zweifel: Herr Schäuble ist – wie man bei uns in Hannover sagt – ein “lupenreiner Demokrat”.

Mehr Zitate und eine Wertung, der ich mich nur anschließen kann, im “Jaaa, Blog“.


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